Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Vergütung der einzelnen Mitarbeitenden ist in Einzelverträgen vereinbart und besteht aus einem fixen Entgeltbestand. Das Management und die Führungskräfte haben variable Entgeltbestandteile, die sich an definierten Zielgrößen orientieren. Die Höhe der variablen Vergütung orientiert sich dabei an der Hierarchiestufe. Darüber hinaus leistet SÜLZLE einen überdurchschnittlichen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeitenden. Auch werden alle Mitarbeitenden am Unternehmenserfolg beteiligt - abhängig vom erreichten Gesamtergebnis. 

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Aus Wettbewerbs- und Vertraulichkeitsgründen können zu diesem Leistungsindikator keine Angaben gemacht werden.