Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

a.
vertraulich, k.A.

b.

Die Vergütung der Geschäftsführung der WBM kann transparent unter www.bundesanzeiger.de nachvollzogen werden.   Details zur Vergütungspolitik und Vergütungskriterien für die Geschäftsführung inklusive Angaben zu den erfolgsunabhängigen und -abhängigen Vergütungskomponenten, zu Leistungen im Fall der Beendigung der Tätigkeit, zur Altersversorgung, zum Wechsel der Unternehmenskontrolle und zur Abfindungsobergrenze enthält der Bezügebericht. Dieser berücksichtigt alle gesetzlichen Vorgaben. Die Vergütung der nicht zur Geschäftsführung gehörenden Führungskräfte ist vertraulich und wird an dieser Stelle nicht offengelegt.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Das Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der Geschäftsführung zum Median der Gesamtvergütung aller Angestellten beträgt 4,6 zu 1.