Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine pauschale Aufsichtsratsvergütung und Sitzungsgelder sowie die Erstattung nachgewiesener Auslagen.

Vorstandsmitglieder werden neben dem Festgehalt mit einer variablen Vergütung entlohnt. Die variable Vergütung (Ermessenstantieme) orientiert sich am Geschäftserfolg der Bank. Über die Ermessenstantieme entscheidet der Aufsichtsrat.

Die erste Führungsebene (Bereichsleiter und Bereichsleiterinnen) wird außertariflich vergütet. Neben ihrem Festgehalt erhalten sie eine variable Vergütung (Ermessenstantieme), die sich am Gesamterfolg der Bank orientiert. Über die Ermessenstantieme der Führungskräfte entscheidet der Vorstand.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Aus wettbewerbsrelevanten Gründen sowie im Hinblick auf die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Vertraulichkeit werden keine Angaben zu diesem Indikator veröffentlicht.