Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Eine gesonderte Vergütungspolitik existiert aufgrund der Unternehmensstruktur nicht. Um faire Gehälter zu gewährleisten, gibt es pro Position Gehaltsbänder. Gehälter werden anhand der Position und Qualifikation festgelegt, so vermeiden wir Gehaltsunterschiede zwischen männlichen und weiblichen MitarbeiterInnen.  

Bei der Bemessung von Gehältern neuer MitarbeiterInnen sowie bei Gehaltsanpassungen bestehender Mitarbeiter/innen achten Personalbereich und Führungskräfte intensiv auf Fairness und Diskriminierungsfreiheit, auch im Abgleich mit KollegenInnen auf ähnlichen Positionen. Gehaltsunterschiede kommen durch Qualifikation, Leistung und Berufserfahrung der betreffenden Personen zustande.  

Bei der Planung der Gehälter orientieren wir uns an den Tariflöhnen und führen regelmäßige Benchmarks/ Branchenvergleiche durch. Als familienfreundliches Unternehmen verzichten wir auf Wochenend- und Schichtarbeit, damit Mamas und Papas oder Omas und Opas die Zeit mit Kindern und Enkeln verbringen können.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Dieser Punkt wird als nicht wesentlich erachtet und wurde daher nicht erhoben.