Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Das höchste Kontrollorgan bei SBH ist der Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat von SBH erledigt seine Aufgaben ohne den Erhalt von Bezügen. Er vereinbart mit der Geschäftsführung die Jahresziele. Zu den Führungskräften bei SBH und GMH gehören die Geschäftsführung und als zweite Ebene die Bereichsleitungen. Bis zur dritten Ebene, den Abteilungsleitungen, werden Zielvereinbarungen getroffen. Die Bezahlungssysteme des TV-L und die Besoldungsordnungen sehen keine flexiblen Vergütungs- oder Besoldungsbestandteile vor. Die Gehälter der Geschäftsführung von SBH werden gemäß Nr. 1.6.3.3 der VV zu § 106 LHO nicht offengelegt (nach § 285 Abs. 9 HGB).

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Bei SBH ist das höchste Gehalt ist 3,0 mal höher als der Median aller anderen Gehälter.