Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder orientiert sich an den Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes und besteht aus einer fixen Vergütung sowie einer erfolgsorientierten variablen Vergütung.

Weitere Erläuterungen zur Vergütungspolitik sind dem Kriterium 8 zu entnehmen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Eine Auswertung zu diesem Indikator wird im Konzern nicht erhoben, da bei einer Veröffentlichung Wettbewerbsnachteile nicht auszuschließen sind. Der Konzern beschäftigt nur Mitarbeiter im Inland. Das Vergütungssystem ist angemessen ausgestaltet. Die Vergütungsparameter werden im Sinne und unter Berücksichtigung der Institutsvergütungsverordnung (IVV) regelmäßig auf ihre Angemessenheit geprüft. Die Weberbank unterliegt dem Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken. Den Aufsichtsorganen der Sparkasse und der Weberbank wird jährlich über die Ergebnisse der “Risikoanalyse Vergütungssysteme” berichtet.