Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Der Aufsichtsrat der Pax-Bank ist ein ehrenamtliches Gremium und erhält ausschließlich ein Sitzungsgeld als Unkostenpauschale i.H.v. EUR 1.000 (Aufsichtsratsvorsitzender) bzw. EUR 500 (Aufsichtsratsmitglied) pro Sitzung. Weitere Vergütungen oder Boni erfolgen nicht.  

Die Vergütungspolitik der Pax-Bank erfolgt ausschließlich im Einklang mit gesetzlichen Regelungen des KWG bzw. der Institutsvergütungsverordnung. Weder beim Vorstand noch bei Führungskräften bestehen hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungen, weil der Großteil der Vergütung fix bezahlt wird. Die variable Vergütung der Bank bleibt bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immer unter 30 % der Festvergütung. Die Pax-Bank verzichtet bewusst auf die Zahlung produktbezogener Provisionen an ihre Mitarbeitenden. Variable Vergütungen werden immer nur dann ausgezahlt, wenn nachweislich kein kundenschädliches Verhalten der Empfänger vorliegt.

Die Pax-Bank als Genossenschaftsbank setzt keine aktienbasierten Vergütungen oder Ausschüttungen von Boni oder Vergütungen durch aufgeschobene oder bedingt zugeteilte Aktien ein.   Vergütungsvereinbarungen für den Vorstand werden mit dem Aufsichtsrat getroffen und sind dokumentiert. Die Höhe der Vergütung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und den Leistungen der Vorstandsmitglieder und trägt der Lage der Bank Rechnung. Die Altersversorgung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat beschlossen und ist dokumentiert.  

Vergütungsvereinbarungen für Führungskräfte werden mit dem Vorstand geschlossen und sind dokumentiert. Über eine Abfindungszahlung in Einzelfällen entscheidet der Vorstand. Der Altersversorgung der Führungskräfte liegen einzelvertragliche Regelungen zugrunde.  

Die Pax-Bank integriert auch den erfolgreichen Umgang der Mitarbeitenden mit Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik. Die ethisch-nachhaltigen Anlage- und Finanzierungsgrundsätze stellen sicher, dass variabel geleistete Vergütungsanteile kein übermäßiges Eingehen von Nachhaltigkeitsrisiken fördern. Darüber hinaus fördert die Bank ein professionelles Verhalten in Übereinstimmung mit den im Ethik-Kodex definierten Verhaltensstandards. Ein entsprechendes Bewertungssystem, das dieses auch monetär unterstützt, ist im Aufbau.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Das höchste in der Pax-Bank gezahlte Jahres-Fix-Gehalt beträgt nicht mehr als das 10,8-fache der niedrigsten Einstufung (derzeit Tarifgruppe 4 bzw. Vergütungsgruppe A1). Damit sind die Standards für eine faire Entlohnungssystematik unterschiedlicher Tätigkeitsbereiche in einem Unternehmen (max. 20-fache) deutlich eingehalten. Übertarifliche Zulagen werden fix gezahlt und beschränken sich auf Markt- und Funktionszulagen.