Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden)
hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden)
hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.