Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

GRI 102-35: Vergütungspolitik:

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung sowie die Vergütungen des Aufsichtsrats werden transparent dargestellt und in einem jährlichen Bezügebericht veröffentlicht (http://www.beteiligungsbericht.fb.hamburg.de/Download/Verguetungsbericht2019.pdf).
Die Leistungskriterien der Vergütungspolitik werden in Form einer zweigeteilten Zielvereinbarung formuliert: 50 Prozent Kopplung an EBITDA und 50 Prozent andere Ziele wie zum Beispiel Digitalisierung.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

GRI 102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung:

Im Jahr 2019 betrug das Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person zur Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten 4,81.