Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) ist als 100-prozentiges Tochterunternehmen der FHH durch das Hamburger Transparenzgesetz verpflichtet, über die Vergütung der Geschäftsführung zu berichten (siehe §3 (1) Nr. 15).

Die „Berichte über die Vergütungen der Mitglieder von Vorständen und Geschäftsführungen der Hamburger öffentlichen Unternehmen“ sind frei online zugänglich. Auf der HMC-Website sind zudem die HCGK (Hamburg Corporate Governance Kodex) Entsprechungserklärungen seit 2013 inklusive Vergütung der Geschäftsführung einzusehen. Diese umfassen erfolgsabhängige und -unabhängige (z. B. Gehälter, Zusatzversorgung, Sachbezüge) Komponenten.

Die 12 Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten pro Sitzung ein Sitzungsgeld, welches in allen öffentlichen Unternehmen gleich ist. Jährlich finden vier Bauausschüsse, vier Personalausschüsse, zwei Finanzausschüsse sowie vier Aufsichtsratssitzungen statt. Weitere Informationen sind dem Aufsichtsratshandbuch für die Vertreterinnen und Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg zu entnehmen.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Das Verhältnis der Jahresvergütung ist den Ausführungen zum Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der HCGK Entsprechungserklärung, beides im Geschäftsbericht 2020, zu entnehmen.