Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die ZAK ist als gemeinsame kommunale Anstalt von Stadt und Landkreis Kaiserslautern tarifgebunden und unterliegt daher dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Sparte Entsorgung. Alle Beschäftigten werden gemäß TVöD in Verbindung mit der Entgeltordnung zum TVöD entlohnt. Neben den ständigen Entgelten werden sogenannte nicht ständige Entgelte, wie z. B. Erschwerniszuschläge, ausbezahlt. Zudem finanziert die ZAK eine Zusatzversorgung für alle Beschäftigten. 2020 wurde zusätzlich allen Beschäftigten eine Corona-Prämie ausgezahlt.

Der TVöD sieht in § 18 eine leistungsorientierte Bezahlung vor. Hierzu wurde mittels Dienstvereinbarung gemeinsam mit dem Personalrat ein betriebliches System eingeführt. Ein betriebliches Ideenmanagement wurde integriert. Es gilt für alle Beschäftigten, ausgenommen ist lediglich der Vorstand, der gemäß Dienstvertrag in Anlehnung an das Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz vergütet wird. Derzeit gibt es keine von sozialen oder ökologischen Zielen abhängige Vergütung.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Das Verhältnis beträgt 3,7 zu 1.