Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Vorstände des Genossenschaftsverbandes erhalten reine Fixgehälter. 

Die Bereichs- und Abteilungsleiter der Prüfungsbereiche des Genossenschaftsverbandes erhalten ein Fixgehalt, welches um eine variable Komponente in Höhe von bis zu 14 % des Fixgehaltes ergänzt wird. Die variable Vergütung ist abhängig von der Erreichung quantitativer und qualitativer Ziele.

Die Geschäftsführer sowie bei der AWADO GmbH WPG StBG angestellte Mitglieder des Management Boards (Direktoren) erhalten jeweils ein Festgehalt, das um eine variable Komponente in Höhe von bis zu 40 % des Festgehaltes ergänzt wird.

Die bei der AWADO GmbH WPG StBG angestellten Prokuristen erhalten ein jährliches Fixgehalt. Bei Prokuristen mit einer Geschäftsbereichsverantwortung wird darüber hinaus eine zielerreichungsabhängige variable Vergütung gezahlt. Die Höhe der variablen Vergütung ist abhängig vom Grad der Zielerreichung im vorangegangenen Jahr und ist in ihrer Gesamthöhe auf 15 % des festen Jahresentgeltes begrenzt.
Ergänzend verweisen wir auf die vorhergehenden Ausführungen zu Kriterium 8.

Die Mitglieder des Verbandsrates sind ehrenamtlich tätig. Ihnen können Tagegeld und Reisekosten sowie eine pauschale Entschädigung für Zeitversäumnis gewährt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Dieser Leistungsindikator setzt nennenswerte grenzüberschreitende Aktivitäten bzw. Mitarbeitende im Ausland voraus und ist für die Tätigkeit unseres genossenschaftlichen Prüfungsverbandes aufgrund des regionalen Geschäftsmodells nicht von Bedeutung.

Bei Anwendung auf rein nationaler Ebene spricht zudem die Eigenschaft der Informationen als wettbewerbsrelevante Daten bzw. Geschäftsgeheimnisse gegen eine Veröffentlichung. Eine Veröffentlichung wird selbst nach Art. 13 EU-VO 537/2014 und § 15 BS WP/vBP nicht gefordert.