Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

a. Aus Geheimhaltungsgründen des Unternehmens werden die Vergütungsarten i., ii., iii., iv. und v. nicht definiert.

b. Eine Vergütungspolitik nach ökologischen und sozialen Themen ist nicht definiert, es wird derzeit geprüft bis wann eine entsprechende Vergütugspolitik abgeschlossen werden kann. Die Umsetzung ist für das Berichtsjahr 2023 geplant.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Verpflichtende Indikatoren
           - 2018: 36.980,00 €
           - 2019: 34.497,00 €

Zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses wird das Verhältnis der am höchsten bezahlten Person der Organisation zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten nicht erhoben.

Für 2019 wurde ein höherer Medianverdienst gemeldet, da dort der Durchschnittswert genommen wurde. Ab dem Berichtsjahr 2020 wird eine einheitliche Berechnungsmethode verwendet, die für die nächsten Berichtsjahre auch gilt.