Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Vergütung der höchsten Kontrollorgane erfolgt durch Beschluss des Aufsichtsrates. Bei der Vergütung der Geschäftsführung, Prokuristen, Abteilungs- und Stabstellenleiter sind neben dem bundesweiten Benchmark vier Faktoren entscheidend: operative Ziele (hier könnten Nachhaltigkeitsziele integriert werden), Führungsverantwortung, Prozessverantwortung, und Strategie bzw. Ziele, die nicht zu den operativen zählen.
 

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

 Jahresgesamtvergütung  2018 2019 2020
Vergütungsverhältnis 8,78 8,48 8,38

Die Berechnungsweise für das Verhältnis der Jahresgesamtvergütung wurde nach 2018 geändert. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, wurden die Werte für alle drei Jahre neu berechnet. Der Wert der Kennzahl sinkt seit dem Jahr 2018 leicht ab. Dies muss aber schlussfolgernd nicht unbedingt bedeuten, dass die Lücke zwischen dem Medianentgelt der Mitarbeiter und dem des Vorstands näher zusammenrücken. Hierbei spielen immer auch Sondereffekt wie z.B. die Corona-Prämie in 2020 oder eine unterschiedliche Anzahl an Elternzeiten/ Langzeiterkrankungen eine Rolle.