Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

a. Die Vergütung der Geschäftsführung ist nicht zwingend öffentlich zu machen, da eine Befreiung der Offenlegungspflicht mit der Stadt vereinbart wurde. Eine Offenlegung ist im jährlich erscheinenden Beteiligungsbericht der Stadt geplant.   https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stadtfinanzen/beteiligungsbericht.de
b. Derzeit steht die Vergütungspolitik noch nicht konsequent in Abhängigkeit zu der Erreichung von nachhaltigen Leistungskriterien. Die Erreichung ökonomischer Ziele und des Bestandswachstums sind in geringem variablen Anteil ind der GF-Vergütung enthalten.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Durch die überwiegende Anwendung des Tarifvertrags der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft erfolgt keine Ermittlung des Verhältnisses der Jahresgesamtvergütung der Geschäftsführung zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten.