Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.
b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.
Die VR Bank SWW eG entlohnt Vorstände und Führungskräfte im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen des KWG bzw. mit der Institutsvergütungsverordnung. Weder im Bereich des Vorstands noch im Bereich der außertariflich bezahlten Angestellten bestehen hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungssystemen. Fixe und variable Vergütungen des Vorstands und der außertariflich Beschäftigten stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen entstehen dadurch nicht.
Eine aktienbasierte Vergütung, Boni und aufgeschobene oder bedingt zugeteilte Aktien erfolgt nicht. Bei der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG handelt es sich um eine Genossenschaftsbank.
Die Vereinbarungen für Vorstände werden mit dem Aufsichtsrat getroffen und sind dokumentiert. Die Höhe der Vergütung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und den Leistungen der Vorstandsmitglieder und trägt der Lage der Bank Rechnung.
Abfindungen oder Altersvorsorgeleistungen für die Mitarbeiter des Aufsichtsrats werden nicht gezahlt, da der Aufsichtsrat ein ehrenamtliches Gremium ist. Werden bei Vorständen in begründeten Einzelfällen Abfindungszahlungen vereinbart, werden diese durch den Aufsichtsrat als Kontrollorgan geprüft und legitimiert. Die Altersversorgung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat beschlossen und ist Teil der fixen Entlohnung des Vorstands.
Die Vereinbarungen für Führungskräfte werden mit dem Vorstand geschlossen und sind ebenfalls dokumentiert. Über eine Abfindungszahlung in Einzelfällen entscheidet der Vorstand. Der Altersversorgung der Führungskräfte liegen einzelvertragliche Regelungen zugrunde.
Der Aufwand für die Altersversorgung des Vorstands und der Führungskräfte betrug im Jahr 2019 207.596,94 EUR.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats steht eine Aufsichtsratsvergütung in Höhe von insgesamt 0,1 Promille der Bilanzsumme zur Verfügung. Dieses Budget wurde im Jahr 2017 durch die Vertreterversammlung festgesetzt, durch den Aufsichtsrat aufgeteilt und beinhaltet sowohl die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder als auch die Kosten für Tagungen, Schulungen und Weiterbildungen, in Anspruch genommene Beratungsleistungen, Geschenke, Literatur und Verpflegung.
Nach § 25d Abs. 11 Nr. 3 KWG führt der Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens einmal jährlich, eine Eigenbewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung des Aufsichtsrats sowie der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung sowohl der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats als auch des Aufsichtsrats in seiner Gesamtheit durch. Wird ein Handlungsbedarf identifiziert, werden zeitgleich entsprechende Maßnahmen (inklusive Verantwortlichkeit und Zeitrahmen) festgelegt und dokumentiert. Die Aufgaben des Aufsichtsrats werden durch das Gesetz, die Satzung der VR Bank SWW eG sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats bestimmt.
Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.
Die VR Bank SWW eG beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich im Inland (Deutschland). Weder beim Vorstand noch bei den Mitarbeitern bestehen hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungen, weil der Großteil der Vergütung fix gezahlt wird. So betrug der Anteil an fixen Vergütungsbestandteilen im Jahr 2018 (die Ausschüttung erfolgte im Jahr 2019) 93,24 Prozent gegenüber 6,76 Prozent an variablen Vergütungsbestandteilen.
Das Verhältnis der Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters zum mittleren Niveau der Jahresvergütung aller Beschäftigten beträgt 1:8,1.
Um als regionaler Arbeitgeber eine langfristige Beschäftigungsfähigkeit und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu gewährleisten, bietet das Unternehmen eine marktgerechte Bezahlung bei wettbewerbsfähigen Personalkosten.