Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht aus einem Grundbetrag und einer Pauschale pro Sitzung. Die Höhe bewegt sich im gesamtgenossenschaftlichen Rahmen für Banken in vergleichbarer Größenordnung und ist in ihrer Höhe nicht geeignet, die hohe gesellschaftspolitische Motivation der Aufsichtsratsmitglieder zur Übernahme einer solch anspruchsvollen Aufgabe zu ersetzen.

Die Vergütung des Vorstands wird durch das Aufsichtsgremium festgelegt und berücksichtig sowohl die Bankinteressen von nachhaltigem Erfolg und Ausrichtung als auch die Arbeitsmarktgegebenheiten. Sie orientiert sich darüber hinaus an den Empfehlungen des Genossenschaftsverbandes Verband der Regionen e.V. für Banken einer vergleichbaren Größenordnung.

Die erste Führungsebene (Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter) wird außertariflich vergütet. D.h. sie erhält eine Vergütung gemäß der höchsten Tarifstufe und darüber hinaus eine Verantwortungszulage, die sich individuell nach der Unterschiedlichkeit der Anforderungen, der fachlichen und persönlichen Eignung und Erfahrung sowie den arbeitsmarktpolitischen Gegebenheiten unterscheidet. In Einzelfällen bestehen Vereinbarungen über mögliche Tantiemen, deren Zahlung an die wirtschaftliche Gesamtsituation der Bank geknüpft ist. Die Bank stellt den Führungskräften der ersten Führungsebene als Gehaltsbestandteil, sofern diese es wünschen, optional einen Dienstwagen zur Verfügung.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

In Respekt vor dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen wird auf eine Darstellung der Vergütungsverhältnismäßigkeit zwischen der Vergütung der Vorstände und der nachgelagerten Mitarbeiterebenen, die sich im branchenüblichen Rahmen hält, nicht explizit berichtet, da sich mit einfachen Maßnahmen das Gehalt einzelner Personen ableiten ließe.