Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Allen unseren Mitarbeitern wird zu Ihrem Gehalt ein zusätzliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgezahlt.
Darüber hinaus leisten wir für leitende Mitarbeiter abhängig von der Reklamationsrate eine freiwillige Vergütung. Dies trägt zur Sicherstellung der hohen Qualität unserer Produkte bei.

Die Kündigungsfristen bei Führungskräften beläuft sich auf 6-12 Monate zum Quartalsende und bei einfachen Angestellten auf drei Monate zum Quartalsende.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Die geforderte Angabe ist aus unserer Sicht ungeeignet, um die Angemessenheit unseres Vergütungssystems zu bewerten.

Führungskräfte erhalten einen freiwilligen zusätzlichen Bonus.