Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Vergütungspolitik ist in den Vergütungsgrundsätzen und den geltenden tariflichen Regelungen der Sparda-Bank Berlin festgehalten und orientiert sich an den gesetzlichen Anforderungen aus Kreditwesengesetz, Institutsvergütungsverordnung, den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten – MaComp sowie der Offenlegungsverordnung. Das Gehalt der außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientiert sich an denselben Vergütungsgrundsätzen wie das der tariflich Beschäftigten.

Der Aufsichtsrat ist für die Ausgestaltung und Festsetzung einer angemessenen Vergütung der Vorstandsmitglieder verantwortlich. Für den Vorstand existieren keine variablen Vergütungsbestandteile, Altersvorsorgeleistungen hingegen schon.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß Beschluss der Vertreterversammlung eine angemessene Vergütung für ihre Tätigkeit.

Eine detaillierte Aufschlüsselung wird aus Wettbewerbsgründen nicht vorgenommen. Nähere Angaben zur Vergütungspolitik sind im „Bericht zur Erfüllung der Offenlegung“ im Formularcenter auf der Webseite zu finden.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Die Vergütung des höchstbezahlten Beschäftigten muss immer im angemessenen Verhältnis zu Leistung, Aufgaben und Wirtschaftslage der Bank stehen (siehe Leistungsindikator SRS-102-35). Gleiches gilt für alle anderen Beschäftigten der Bank.

Eine detaillierte Aufschlüsselung wird aus Wettbewerbsgründen nicht vorgenommen. Nähere Angaben zur Vergütungspolitik sind im „Bericht zur Erfüllung der Offenlegung“ auf der Website zu finden.