Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit ausschließlich nach den Empfehlungen des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg.  

Das Vergütungssystem der Kreissparkasse Ostalb ist so ausgestaltet, dass es mit der Gesamtstrategie sowie den konsistenten Risikostrategien in Einklang steht. Die Obergrenze für den Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung wurde für die Geschäftsleiter auf 25% festgelegt. Für die übrigen Beschäftigten wurde die Obergrenze der variablen Vergütung im Verhältnis zur fixen Vergütung auf 50% festgelegt.  

Das Vergütungssystem unterliegt den Regelungen der Institutsvergütungsverordnung (IVV). Die relevanten Vorschriften (Ausgestaltung, Ausrichtung an der Strategie, Angemessenheit, Verhältnis fix/variabel, Risikoorientierung etc.) werden eingehalten. Dies bestätigen uns regelmäßig die externen Prüfungen durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg.  

Weitergehende Informationen zu unserer Vergütungspolitik veröffentlichen wir in unserem Offenlegungsbericht gemäß § 16 Institutsvergütungsverordnung. Dieser ist ab Juli 2020 auf unserer Website unter www.ksk-ostalb.de veröffentlicht.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Bei der Kennzahl zur Vergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters handelt es sich um eine vertrauliche und wettbewerbsrelevante Information. Deshalb sehen wir von einer Veröffentlichung ab. Eine weitergehende Auswertung diesbezüglicher Vergütungskennzahlen erfolgt nicht.  

Die Kreissparkasse Ostalb beschäftigt ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Inland.