Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.
b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.
a.
Vergütungspolitik für den Verwaltungsrat
Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurde für ihre Tätigkeit im Aufsichtsgremium der Sparkasse Essen einschließlich seiner Ausschüsse (Hauptausschuss, Risikoausschuss, Bilanzprüfungsausschuss) ein Sitzungsgeld in Höhe von 500,- EUR je Sitzung gezahlt. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates für die Tätigkeit im Verwaltungsrat einen Pauschalbetrag von 2,4 Tsd. EUR p. a. sowie für die Tätigkeit im Risikoausschuss einen Pauschalbetrag von 2,0 Tsd. EUR p. a. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.
Für ihre Tätigkeit in den Kuratorien der Stiftungen der Sparkasse Essen (Alten-, Behinderten- und Jugendförderung der Stadtsparkasse Essen, Sportstiftung der Sparkasse Essen, Philharmonie-Stiftung der Sparkasse Essen) wurde den Mitgliedern ein Sitzungsgeld in Höhe von 150,- EUR je Sitzung gezahlt. Für die Tätigkeit im Kuratorium der Gut-für-Essen Stiftung wird kein Sitzungsgeld gezahlt.
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien: 146,8 T€
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz: werden nicht gezahlt
iii. Abfindungen: Fehlanzeige
iv. Rückforderungen: Fehlanzeige
v. Altersversorgungsleistungen: Fehlanzeige
Vergütungspolitik Vorstand (laut letztem geprüften Jahresabschluss von 2020):
Für Verträge der Vorstandsmitglieder ist der Verwaltungsrat zuständig. Dabei orientiert er sich an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände zu den Anstellungsbedingen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Mit den Vorstandsmitgliedern bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und allgemeine Zulage von 15 % bzw. Jahresfestgehalt) kann den Mitgliedern des Vorstandes als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehaltes bzw. 13,04 % des Jahresfestgehaltes gewährt werden.
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien: 1.860,7 Tsd. EUR
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz: werden nicht gezahlt
iii. Abfindungen: Sofern der Vertrag eines Vorstandsmitgliedes nicht verlängert wird, wird eine Abfindung in Höhe eines Jahresgrundgehaltes gezahlt (ohne allgemeine Zulage und Leistungszulage), sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist.
iv. Rückforderungen: Fehlanzeige
v. Altersversorgungsleistungen: Insgesamt belaufen sich die Pensionsrückstellungen der Vorstandsmitglieder inklusive der Zuführung für 2020 auf 9.100,1 T€.
b.
Für den Verwaltungsrat werden feste Sitzungsgelder, unabhängig von ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien gezahlt.
Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.
- Ohne Berücksichtigung von Zuführungen zur Pensionskasse 12:1
- Mit Berücksichtigung von Zuführungen zur Pensionskasse 17:1
Alle Angestellten der Sparkasse Essen arbeiten in Deutschland.