Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit ausschließlich nach den Empfehlungen des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg.  

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder richtet sich nach den Empfehlungen des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg. Die Vorgaben enthalten ausdrückliche Begrenzungen der möglichen fixen und variablen Vergütungsanteile. Auch die Regelungen zur Altersvorsorge entsprechen den Empfehlungen des Sparkassenverbandes. Der Personalausschuss, der aus Mitgliedern des Verwaltungsrates besteht, entscheidet über die Vergütung der Vorstandsmitglieder.  

Darüber hinaus hält die Sparkasse Bodensee die Vorgaben der Institutsvergütungsverordnung ein. Dies bestätigen uns regelmäßig die externen Prüfungen durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg. Der Offenlegungsbericht, in den auch der Vergütungsbericht gemäß Art. 450 CRR integriert ist, ist auf der Website der Sparkasse Bodensee abrufbar. Weitere, darüberhinausgehende Informationen, veröffentlichen wir aus wettbewerblichen Gründen nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Bei der Kennzahl zur Vergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters handelt es sich um eine vertrauliche und wettbewerbsrelevante Information. Deshalb sehen wir von einer Veröffentlichung ab. Eine weitergehende Auswertung diesbezüglicher Vergütungskennzahlen erfolgt nicht.  

Die Sparkasse Bodensee beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter im Inland.