Die
neun Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Aufsichtsratsvergütung sowie Sitzungsgelder als Aufwandsentschädigung.
Im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats auf 182.486 Euro (2017: 206.657 Euro).
Die
fünf Vorstandsmitglieder werden entsprechend ihrer Verantwortung bezahlt, die Bezüge bewegen sich im Durchschnitt der Geschäftsführer vergleichbarer Unternehmen. Die Vergütung des Vorstands betrug inklusive Tantiemen im Berichtsjahr 2018 2.255.306 Euro. Entsprechend den Verantwortungsbereichen ist die Bezahlung der einzelnen Vorstandsmitglieder unterschiedlich. Die Vorstände erhalten zusätzlich zu ihrer Grundvergütung eine Tantieme in Höhe von max. 20 Prozent der Grundvergütung. Die Höhe wird vom Aufsichtsrat jährlich neu festgelegt. Dazu werden folgende Zielfelder berücksichtigt: operativer Erfolg, Entwicklung der Bank im Markt, Gesamterfolg der Bank.
73 Beschäftigte (das entspricht 9,8 Prozent aller Beschäftigten) werden nach der Tabelle der außertariflichen Vergütung bezahlt (2017: 65 Beschäftigte). Die Einstufung erfolgt nach dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich unter Beachtung der Anforderungen aus der Institutsvergütungsverordnung. Seit dem Jahr 1996 wurde die Struktur über die höchste Tarifgruppe hinaus fortgesetzt, um mehr Transparenz zu schaffen und willkürliche oder personenabhängige Vergütungen im außertariflichen Bereich zu vermeiden.
Wie bereits in den allgemeinen Informationen sowie unter Kriterium 1,2 und dem Leistungsindikator GRI SRS-102-16 beschrieben, ist die Sparda-Bank München eG eine Genossenschaft. Sie gehört damit zu 100 Prozent ihren Mitgliedern. Auch die Mitarbeiter – egal ob Führungskraft oder nicht – sind gleichberechtigte Mitglieder der Genossenschaft. Es haben demnach alle Beteiligten ein Interesse am Fortbestehen der Bank und an den in der Strategie festgeschriebenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielsetzungen. Sowie bewusst auf leistungsabhängige Variablen beim Gehalt der Mitarbeiter und bereits seit 2012 auch auf die Zahlung von Provisionen verzichtet wird, wird auch den Führungskräften der mittleren und unteren Führungsebene keine leistungsorientierte Vergütungspolitik angewendet.
Neue Mitarbeiter gewinnt die Sparda-Bank München eG durch ihr mehrfach ausgezeichnetes mitarbeiterorientiertes Personalmanagement. Die Unternehmenskultur der Achtsamkeit, zahlreiche Sozialleistungen, ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement, ein familienfreundlicher Arbeitsplatz und eine faire, tarifliche Bezahlung sind wichtige Einstellungsanreize für alle Mitarbeiter. Die Sparda-Bank München eG baut im Rahmen von Neueinstellungen bewusst auf interne Empfehlungen, da Mitarbeiter, die bereits angestellt sind, oftmals ein gutes Gespür für passende Kollegen haben und durch die persönliche Verbundenheit zu den neuen Mitarbeitern zum guten Betriebsklima beitragen. In diesem Rahmen gibt es die „Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Prämie“: Schlägt ein Mitarbeiter einen neuen Mitarbeiter vor und wird dieser tatsächlich eingestellt und besteht die Probezeit, so erhält der Vorschlagende insgesamt 1.000 Euro Prämie als Beteiligung am Einstellungserfolg.
Für das Jahr 2018 |
Höchstes Kontrollorgan (Aufsichtsrat) |
Führungskräfte |
Alle sonstigen Mitarbeiter |
Abfindungen |
Nicht vorhanden |
52.800 € |
79.500 € |
Rückforderungen |
Nicht vorhanden |
Nicht vorhanden |
Nicht vorhanden |
Altersversorgungsleistungen |
Nicht vorhanden |
* |
* |
* Unsere Altersversorgungsmodelle richten sich a) nach Direktzusagen nach einem inzwischen geschlossenen Versorgungswerk für ca. 200 Mitarbeiter (Finanzierung durch die Bildung steuerlicher Rückstellungen) und b) nach einer seit 2014 bestehenden tariflichen Altersversorgung in der Durchführungsform einer Direktversicherung, bzw. eines Pensionsfonds in Höhe von 3,33% des monatlichen Bruttogehalts. Bei Zuzahlung des Mitarbeiters von mindestens 0,5% erhöht die Bank die Leistung auf 3,83%. Bei der Höhe der genannten Leistungen unterscheiden wir nicht zwischen Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern.
Die Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters übersteigt nicht mehr als das 2,3-Fache des mittleren Niveaus der Jahresgesamtvergütung aller Mitarbeiter (2017: 2,69).