Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Als Unternehmensgruppe mit traditionellem Schwerpunkt im öffentlichen Dienst sind die Vergütungsregelungen der Vorstandsmitglieder in Anlehnung an das Beamtenrecht ausgestaltet. So erhalten die Vorstandsmitglieder feste Bezüge, die sich nach einer Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes richten. Darüber hinaus haben die Vorstände eine Pensionszusage.  

Neben diesen fixen Bezügen erhält der Vorstand keine monetären oder monetär bewertbaren Nebenleistungen, die eine Anreizwirkung entfalten, Risikopositionen einzugehen bzw. Nachhaltigkeitsziele zu verletzen.  

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird entsprechend der Satzung sowie durch Beschluss der Hauptversammlung bzw. Mitgliedervertreterversammlung festgelegt. Die monatliche Aufsichtsratsvergütung orientiert sich, wie bei den Vorstandsmitgliedern, an der Besoldung für Bundesbeamte.  

Die Gesamtbezüge des Vorstands und die Aufwendungen für den Aufsichtsrat sind in den Geschäftsberichten aufgeführt.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Das Verhältnis der Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters zum mittleren Niveau (Median) der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten (ohne den höchstbezahlten Mitarbeiter und ohne Mitglieder des Vorstands) beträgt 6,8 zu 1.  

Im Innendienst beläuft sich das Verhältnis auf 4,1 zu 1, im Außendienst auf 7,1 zu 1. Die geschäftlichen Aktivitäten der Debeka sind auf Deutschland begrenzt. Die Personal­-Aufwendungen sind in den Geschäftsberichten aufgeführt.