Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Der Vorstand und die Führungskräfte erhalten in geringem Umfang eine variable Vergütung. So ist sichergestellt, dass keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßiger Risiken gegeben werden. Die Höhe der individuellen variablen Vergütung orientiert sich an unterschiedlichen Parametern, die den langfristigen Erfolgsbeitrag berücksichtigen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gemäß "Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkassen im Freistaat Sachsen" vom 19.03.2013. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder orientiert sich an den Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbands.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.


Eine Auswertung zu diesem Indikator wird nicht erhoben. Grundsätzlich wird die Vergütung gemäß des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes TVöD-S gezahlt. Das Vergütungssystem ist angemessen ausgestaltet. Die Vergütungsparameter werden gemäß der Institutsvergütungsverordnung regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüft.