Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder orientiert sich an den mit der obersten Sparkassenaufsicht abgestimmten Empfehlungen des SGVHT. Die wichtigsten Bestandteile sind Jahresfestgehalt, variable Vergütung und Versorgungszusage. Für das Jahresfestgehalt gibt der SGVHT Bandbreiten vor, die sich an einer stichtagsbezogenen modifizierten Bilanzsumme orientieren.  Der variable Vergütungsbestandteil '("freie Zulage") darf 20 Prozent der zugrundeliegenden Jahresfestvergütung nicht überschreiten.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder. Auch dabei orientiert sich die Sparkasse an Empfehlungen des SGVHT.

Nähere Angaben zur Höhe der gezahlten Vergütungen an Verwaltungsrats- und Vorstandsmitglieder macht die Sparkasse im Bilanzanhang ihres Jahresabschlusses, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Die Sparkasse beschäftigt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur im Inland. Auch die höchstbezahlten Beschäftigten (ohne Vorstandsmitglieder) vergütet sie nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Deshalb wertet sie diesen Indikator nicht aus. Das Vergütungssystem ist angemessen ausgestaltet. Die Vergütungsparameter werden im Sinne der Institutsvergütungsverordnung regelmäßig auf ihre Angemessenheit geprüft.