Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Bezüge der Mitglieder der Unternehmensleitungen des Stadtwerke Köln Konzerns sowie ihrer jeweiligen Aufsichtsgremien sind in den Geschäftsberichten der Gesellschaften dokumentiert.

Weitere Informationen über die Anreizsysteme des Stadtwerke Köln Konzerns erhalten Sie im Geschäftsbericht 2020 (S. 98-99) der Stadtwerke Köln GmbH unter: https://www.stadtwerkekoeln.de/fileadmin/gb/2020/pdf/barrierefreie_pdfs/01_SWK_GB_2020_SWK_gesamt_bf.pdf /

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Dieser Indikator wurde für das Jahr 2020 nicht erhoben. Die geforderten Angaben werden bisher nicht als wesentlich für die Beurteilung der bestehenden Vergütungsstrukturen erachtet.