Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.
b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.
Die Vergütung des Vorstands und der leitenden Führungskräfte enthält feste und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile sind an Zielvereinbarungen mit dem Verwaltungsrat bzw. dem Vorstand gekoppelt. Zwischen Verwaltungsrat und Vorstand ist neben wirtschaftlichen Zielen auch ein Ziel vereinbart, das die weitere Verbesserung der Stadtsauberkeit und einen stärkeren Blick auf das gesamte Stadtbild beinhaltet. Zwischen dem Vorstand und den Geschäftsbereichsleitern für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung/Kanalbetrieb sind Zielvereinbarungen abgeschlossen, die neben wirtschaftlichen Zielen u. a. auch die Erweiterung des Qualitätsprogramms DSQS hinsichtlich der Sauberkeit auf Basis von Bewertungsobjekten, die Erarbeitung von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Sauberkeit und die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes beinhalten.
Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.