Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Vergütungspolitik für die Geschäftsführung in strategisch führender Funktion:
1. Fixes Grundgehalt
2. Tantieme

Die Vergütungspolitik auf der Ebene der Wissenschaftlichen Mitarbeiter:
1. Fixes Grundgehalt
2. Zielvereinbarungen für besondere Aufgaben und Projekte
3. Erfolgsabhängige Vergütung

Ferner werden die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen angeboten (z.B. betriebliche Altersvorsorge). Anstellungsprämien oder -zahlungen als Einstellungsanreiz, Abfindungen sowie Rückforderungen gehören nicht zu der Vergütungspolitik des Unternehmens.

Darüber hinaus stehen keine Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

InWIS achtet auf faire und angemessene Gehälter. Das Gehalt der Führungsebene gegenüber dem Median-Einkommen aller anderen Mitarbeitenden liegt 2,98 Mal höher.

Demnach beträgt der maximale Unterschied zwischen dem Höchstlohn und dem mittleren Niveau bei der InWIS Forschung & Beratung GmbH nicht mehr als 3,0.