Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Relation von fester und variabler Vergütung ist auf den verschiedenen Verantwortungsebenen unterschiedlich. Sie ist jeweils so bemessen, dass sie auf der einen Seite Anreize schafft, aber andererseits Risiken vermeidet. Die variable Vergütung resultiert deshalb aus individuellen Zielen, Bereichszielen und Unternehmenszielen. Die Unternehmensziele werden vom Aufsichtsrat festgelegt und gelten für die Vorstände sowie die Verantwortungsebenen 1 (Hauptabteilungsleitungsebene) und 2 (Abteilungsleitungsebene). Die individuellen Ziele und Bereichsziele sind aus den strategischen Zielen abgeleitet. Sie werden zwischen Aufsichtsrat und Vorstand, Vorstand und Mitarbeitenden der Verantwortungsebene 1 sowie Mitarbeitenden der Verantwortungsebene 1 und der Verantwortungsebene 2 vereinbart. Sie stehen deshalb auch im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie den Zielen und langfristigen Interessen der Unternehmen.

Auch wenn es bisher schon möglich war, Nachhaltigkeitsziele festzulegen, wurde dies mit der Überarbeitung der Vergütungsleitlinie wie folgt spezifiziert:

Der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagementsystem wird indirekt Rechnung getragen, indem die variablen Vergütungsbestandteile der Mitglieder des Vorstands Nachhaltigkeitsziele beinhalten, die die Nachhaltigkeitspositionierung umsetzen. Die Nachhaltigkeitspositionierung wiederum dient u. a. auch der Vermeidung der Realisierung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Vorstandsvergütung in Tsd Euro für Geschäftsjahr 2023 (Vorjahr 2022)
Barmenia Konzern: 2.097 (1.528), davon
BK: 1.502 (1.202)
BA: 595 (326)