Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit sowie Sitzungsgeld (Orientierung an den Richtlinien der Entschädigung für Verwaltungsratsmitglieder der bayerischen Sparkassen). Eine variable oder leistungsorientierte Vergütung erfolgt nicht. Aktienbasierte Vergütung, Boni, aufgeschobene oder bedingt zugeteilte Aktien gibt es nicht.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder orientiert sich an den Richtlinien (Rahmensätzen) des Sparkassenverbandes Bayern. Die Ziele der leistungsbasierten Vergütung für die Vorstände der Sparkasse wurden durch den Verwaltungsrat der Sparkasse Regensburg mit Höchstbeträgen festgelegt.
Die Vergütung der Führungskräfte erfolgt nach den tariflichen Regelungen des TVÖD-S. Das Grundgehalt ist abhängig von der jeweiligen Stellenbewertung. Die Institutsvergütungsverordnung wird beachtet.

Die Kriterien und Prämienhöhen für die leistungsorientierte Vergütung der Führungskräfte und Mitarbeiter sind im Vergütungshandbuch der Sparkasse Regensburg geregelt. Zur Beschreibung der Kriterien für die leistungs- und erfolgsorientierte Vergütung siehe 8. Anreizsysteme.

Anstellungsprämien bzw. Zahlungen als Einstellungsanreiz für Führungskräfte und Mitarbeiter werden in Ausnahmefällen bis zu einem vom Vorstand festgelegten Höchstbetrag gewährt.

Regelungen für Abfindungszahlungen sind in einem Rahmenkonzept der Sparkasse Regensburg festgeschrieben. Abfindungszahlungen an das höchste Kontrollorgan werden nicht gewährt.

Altersvorsorgeleistungen werden an das höchste Kontrollorgan (Verwaltungsrat) nicht gewährt. Vorstände haben Anspruch auf Versorgung nach den Richtlinien des Sparkassenverbandes Bayern. Mitarbeiter haben Anspruch auf Versorgungsleistungen (betriebliche Altersvorsorge) nach den Richtlinien der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden. Ein unverfallbarer Anspruch besteht nach Ablauf 5 Jahren Beschäftigung.

 

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Dieser Indikator wird nicht erhoben. Die Sparkasse Regensburg beschäftigt nur Mitarbeiter im Inland. Das Vergütungssystem ist angemessen ausgestaltet. Die Institutsvergütungsverordnung (Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten) halten wir ein.