Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Metzler hat eine gruppenweit einheitliche Vergütungssystematik eingeführt. Diese ist beschränkt auf fixe und variable Vergütungskomponenten. Das Vergütungssystem ist so ausgestaltet und insbesondere die Grundvergütung ist so bemessen, dass eine signifikante Abhängigkeit der Belegschaft von der variablen Vergütung nachhaltig vermieden wird. Dies gilt für alle Bereiche und Gesellschaften der Metzler-Gruppe.
Die Vergütung der Geschäftsleiter richtet sich nach den jeweils geltenden Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen. Die Geschäftsleiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte fixe Vergütung. Darüber hinaus erhalten sie einen Bonus, der durch den Aufsichtsrat festgelegt wird und sich an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung über mehrere Jahre orientiert. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird von den Aktionären bestimmt. Da das Unternehmen seit seiner Gründung im Jahre 1674 zu 100 % ununterbrochenen im Familienbesitz ist, zählt ausschließlich die Familie von Metzler zu den Aktionären des Bankhauses.
Im Kern geht es darum, die Vergütungssysteme transparent zu gestalten und Fehlanreize auszuschließen.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Wir erachten dieses Verhältnis als Indikator für die Angemessenheit unserer Vergütungsstruktur als nicht aussagekräftig. Informationen und weitere Angaben zu Metzlers Vergütungspolitik werden gesondert auf der Homepage unter https://www.metzler.com/de/metzler/bankhaus/rechtliche-hinweise-compliance/verguetungssystematik veröffentlicht.