Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Beschlüsse des Verwaltungsrats über Verträge des BGV mit Geschäftsleitern sind der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Ein Beauftragter des Innenministeriums Baden-Württemberg nimmt regelmäßig an den Verwaltungsratssitzungen teil, so dass bereits die Vorbereitung und Beratung über zu treffende Beschlüsse über Dienstverträge dem Innenministerium bekannt sind.  Darüber hinaus erfolgt auch im Anschluss an Beschlüsse eine formale Vorlage durch den Vorstand.

Folgende Regelungen auf der Ebene der Geschäftsleitung  und der leitenden Führungskräfte belegen die Verknüpfung der Vergütungspolitik mit dem Erreichen von Nachhaltigkeitszielen bzw.  der langfristigen Wertschöpfung:
Der Verwaltungsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Geschäftsleitervergütung. Das Ergebnis der Überprüfung wird schriftlich dokumentiert. Zuletzt 2016 erfolgte, auch unter Einbeziehung eines externen Beraters sowie von Vergleichskennzahlen aus der Versicherungswirtschaft, eine Aktualisierung  des beschriebenen Vergütungsmodells. Konkrete Vergütungszahlen können nicht genannt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Die Geschäftstätigkeiten des BGV Konzerns beschränken sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weshalb nicht nach unterschiedlichen Ländern differenziert werden muss. Dieser Leistungsindikator wird im Zuge dessen als nicht wesentlich angesehen, da die Jahresvergütung demnach nicht länderspezifisch unterschiedlich angesetzt ist. 

Auf der Mitarbeiterebene innerhalb der BGV AG erfolgt im Innendienst eine Fixvergütung nach Tarifvertrag oder eine übertarifliche Vergütung. Bei den Mitarbeitern im Außendienst enthält der variable Anteil neben den Provisionen auch Parameter einer „leistungsorientierten Vergütung“, die sich u.a. anhand der Qualität und Intensität der Kundenbetreuung und damit an einer nachhaltigen Wertschöpfung bemisst.

Konkrete Vergütungszahlen bzw. das geforderte Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person gegenüber dem Median können nicht genannt werden. Eine Auswertung zu diesem Indikator wird aus Vertraulichkeitsgründen nicht erhoben.