Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.
b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.
Das höchste Kontrollorgan der BIB ist der Aufsichtsrat. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste Aufwandsentschädigung, die sich an ihrer Aufgabe und der Anzahl der Sitzungen, an denen sie teilgenommen haben, orientiert. Dabei gilt, dass der Aufsichtsratsvorsitzende für seine Tätigkeit eine doppelt so hohe Vergütung erhält wie die Mitglieder des Gremiums. Mitglieder von Ausschüssen erhalten je Sitzung ebenfalls eine fixe Aufwandsentschädigung, die Vorsitzenden der Ausschüsse auch hier das doppelte. Mit dieser Vergütung sind alle Aufwendungen abgegolten, gesonderte Fahrtkosten werden ebensowenig gezahlt wie Vergütungen für zeitlichen Aufwand, der aus der Tätigkeit resultiert.
Mit den Führungskräften sind einzelvertragliche Regelungen zur Vergütung getroffen worden, die die Erfahrung und die Verantwortung für den Bankerfolg berücksichtigen. Auch hier zahlen wir ausschließlich feste Vergütungsbestandteile.
Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.
Die BIB hat ihren Sitz in Deutschland und beschäftigt auch nur hier Mitarbeiter.
Der höchstbezahlte Mitarbeiter erhält etwa das 2,5-fache der durchschnittlichen Vergütung aller Beschäftigten. In die Berechnung sind alle Mitarbeiter ohne Vorstand mit ihrer tatsächlichen Vergütung eingeflossen. Das bedeutet, dass Teilzeitkräfte mit ihrem tatsächlichen Gehalt eingeflossen sind und nicht mit dem Vollzeit-Äquivalent. Nicht berücksichtigt wurden die betriebliche Altersvorsorge oder geldwerte Vorteile, z.B. aus Firmenwagen. Für beide Gehaltsbestandteile gibt es betriebliche Regelungen, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter transparent sind und einheitlich angewendet werden. Daher scheint der Verzicht auf die Einberechnung vertretbar.