Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die IB.SH bietet den leitenden Führungskräften folgende Vergütungsformen:
Die Gehälter für die Vorstandsmitglieder werden im Rahmen individueller Dienstverträge durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates der IB.SH geschlossen.
Neben der laufenden Vergütung kann die Bank den Vorstandsmitgliedern oder deren Hinterbliebenen eine Altersversorgung in Form von individuell vereinbarten Versorgungsregelungen gewähren. Für ein Mitglied des Vorstandes besteht eine individuelle Altersversorgungszusage, für die jährliche Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen erfolgen. Die Vorstandsmitglieder erhalten daneben einen Dienstwagen, der für die Branche und Unternehmensgröße üblich ist.
Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder ist von der Erreichung bestimmter Ziele abhängig, die jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats und dem jeweiligen Vorstandsmitglied vereinbart werden. Die Ziele leiten sich aus der Gesamtbankstrategie, der Risikostrategie und dem Wirtschaftsplan ab. Bemessungsgrundlage des variablen Anteils ist der Erfolg der Bank sowie die Erreichung der individuellen Ziele des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
An die Mitglieder des Verwaltungsrates wird von der IB.SH keine Vergütung gezahlt.

Die Grundsätze des Vergütungssystems für den Vorstand werden vom Verwaltungsrat der IB.SH verabschiedet und einmal jährlich auf ihre Angemessenheit im Sinne der Institutsvergütungsverordnung überprüft. Die Zielvereinbarungen erfolgen auf Basis des Investitionsbankgesetzes und der Einhaltung des Kostendeckungsprinzips. Damit sind die Zielvereinbarungen auf eine nachhaltige Entwicklung der IB.SH ausgerichtet und berücksichtigen die Konformität zur Strategie auf Basis des vom Verwaltungsrat beschlossenen Wirtschaftsplans, der unter dem besonderen Aspekt der Gesamtbankstrategie auf einer mehrjährigen Betrachtung beruht. Die Vergütungsgrundsätze für den Vorstand beinhalten auch die Abfindungsgrundsätze für den Vorstand. Vertragliche Abfindungsansprüche, auf die trotz individueller negativer Erfolgsbeiträge ein der Höhe nach unveränderter Anspruch besteht, sind für Mitglieder des Vorstandes nicht vorgesehen.

Als CRR-Institut unterliegt die IB.SH auch in Bezug auf die Vergütungspolitik und -praxis bestimmten Offenlegungsverpflichtungen gem. Art. 450 CRR in Verbindung mit § 16 Abs. 2-4 InstitutsVergV. Hierzu wird auf den Offenlegungsbericht der IB.SH verwiesen.

Die an die Mitglieder des Vorstandes – als leitende Führungskräfte der IB.SH – gezahlte Vergütung wird aufgrund einer Vorgabe des Corporate Governance Kodex Schleswig-Holstein, dem die IB.SH unterliegt, individualisiert im Anhang zum Lagebericht des jeweiligen Geschäftsberichts veröffentlicht. Darüber hinaus veröffentlicht die IB.SH die Vergütung ihres Vorstandes freiwillig auch in der vom Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein nach dem Vergütungsoffenlegungsgesetz eingerichteten Internet-Datenbank (www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/verguetungsoffenlegung.html).

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Kennzahl aus der Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters und der Jahresvergütung aller Angestellten
Land / Region Verhältnis vom höchstbezahlten Mitarbeiter zum Median aller Angestellten - Berichtsjahr
Deutschland 5,67


Erläuterung der Zusammensetzung der Jahresgesamtvergütung dieses höchstbezahlten Mitarbeiters:
Bestandteile der angegebenen Jahresgesamtvergütung sind das Jahresgrundgehalt sowie eine leistungsorientierte Vergütung. Geldwerte Vorteile für Dienstwagen oder Pauschalversteuerungen sind in dem Betrag nicht enthalten.

Die mittlere Jahresgesamtvergütung aller Angestellten setzt sich aus folgenden Vergütungsarten zusammen:
- Grundgehalt
- Variables Gehalt

Vollzeit- und Teilzeitstellen sind in der Berechnung enthalten. Es werden vollzeitäquivalente Lohnsätze für die einzelnen teilzeitbeschäftigten Angestellten verwendet.