Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung (einschließlich von Dritten gewährter Vergütungen) beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 661 T€. Gehaltskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung bestehen nicht. An weitere ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung sowie deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr 2018 320 T€ bezahlt; für diesen Personenkreis bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 3.459 T€. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 21 T€.

Mehr Informationen zur Vergütungspolitik der FSG finden Sie im Bericht 2018 auf S.78

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Mehrheitlich arbeiten die Beschäftigten der Flughafengesellschaft auf Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD, Entgeltordnung vom 01. Januar 2017) – dies sind 95,2 % des Personals. Ausgenommen sind leitende Führungskräfte. Die Feuerwehr und Rettungsdienste haben einen ergänzenden Haustarifvertrag.

Daten zum Verhältnis der Vergütung wurden bisher nicht erfasst. Sowohl die Entgeltordnung nach TVöD als auch die Bezüge der Geschäftsführung sind öffentlich.

Siehe auch: Bericht 2018 S. 44