8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Für die Entgeltgestaltung in der Aareal Bank Gruppe gelten übergreifende Vergütungsgrundsätze, die auf der Grundlage regulatorischer Vorgaben erstellt wurden und im Vergütungsbericht veröffentlicht sind.

Die Vergütungssysteme richten sich an jeweils spezifischen Vergütungsgrundsätzen aus. Alle Mitarbeiter erhalten neben einer festen Vergütung eine erfolgsorientierte variable Vergütung. Die Ziele werden an einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens und am Risikoprofil orientiert. Bei sog. Risikoträgern, insbesondere leitenden Angestellten, wird der überwiegende Teil der variablen Vergütung nicht direkt, sondern zeitlich gestreckt ausgezahlt. Die Hälfte der variablen Vergütung wird zudem in virtuellen Aktien, ebenfalls zeitlich gestreckt, gewährt. Durch die spezifische Ausrichtung der Ziele und die Auszahlungsmodalitäten der variablen Bezüge werden negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden.

Die Mitglieder des Vorstands erhalten ein festes Jahresgrundgehalt, eine erfolgsabhängige variable Vergütung. Der überweigende Teil der erfolgsabhängigen Vergütung wird auf der Grundlage einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage ermittelt. Alle Zielvorgaben für die Mitglieder des Vorstands sind in die Gesamtbankstrategie eingebettet und auf die Erreichung der in den Geschäfts- und Risikostrategien niedergelegten Zielen ausgerichtet. Die Ziele setzen sich zusammen aus quantitativen und qualitativen Komponenten, die auch an nichtfinanzielle Parameter anknüpfen.

§ 25d Abs. 12 KWG verlangt, dass der Aufsichtsrat die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme des Vorstands und der Mitarbeiter überwacht. Dies erfolgt im Rahmen einer jährlichen Überprüfung der Vergütungssysteme, die durch Vorstand und Aufsichtsrat durchgeführt wird.