8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Vergütung der Geschäftsführung hat sich in den letzten Jahren moderat entwickelt. Sie besteht aus einem Fixum sowie einem variablen Anteil von 25 Prozent, der vom Unternehmenserfolg abhängig ist.

Für die Teamleitenden gibt es keinen variablen Anteil. Nach dem umfassen-den Stakeholder-Dialog in 2019 werden CSR-Handlungsfelder, die durch die Wesentlichkeitsmatrix identifiziert wurden, teilweise in die Zielvorgaben für Führungskräfte einfließen. So wird zum Beispiel durch die Geschäftsführung geprüft, in wie weit die Weiterbildungsziele in den einzelnen Teams umgesetzt wurden.

Die Höhe der Vergütung für die einzelnen Mitarbeitenden legt der jeweilige Teamleitende in Absprache mit der Geschäftsführung fest.

Ein ökonomischer Anreiz für alle Mitarbeitenden besteht beim Thema „Altersvorsorge“: Diese wird in Form einer Gehaltsumwandlung gewährt.

Weitere ökologisch nachhaltige Benefits sind Jobtickets für den ÖPNV sowie der zur Verfügung gestellte Wasserspender zur Vermeidung von Plastikflaschen.