8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

In unserer Sparkasse leiten sich die Zielvereinbarungen in erster Linie aus dem individuellen Funktionsprofil der Mitarbeitenden ab. Unsere Vergütungsstruktur wird sowohl den Anforderungen des geltenden Tarifvertrags als auch der Geschäftsstrategie gerecht. In Bereichen von besonderer geschäftsstrategischer Bedeutung wird eine höhere Vergütung gezahlt, als die Anforderungen des Tarifvertrags erfordern. So trägt unser Vergütungssystem den zukünftigen Erwartungen an ein anforderungsgerechtes Gehaltssystem Rechnung. Die Anwendung des geltenden Tarifvertrages sieht eine Zahlung von Gehältern vor, die grundsätzlich nur in begrenzten Umfang variable Vergütungsbestandteile beinhalten (Sparkassen Sonderzahlung).

Ergänzt wird das monatliche „Grundgehalt“ der Mitarbeitenden durch variable Vergütungsanteile, deren Auszahlung zum Teil tarifvertraglichen Regelungen unterliegt und zum anderen Teil vom wirtschaftlichen Erfolg der Sparkasse abhängen. Hierzu werden die beiden strategischen Ziele Eigenkapitalbildung und Grad der Versorgung unserer Kundschaft herangezogen. Dabei handelt es sich um Kennzahlen, die die ökonomische und soziale Dimension der Nachhaltigkeit abbilden. Die ökologische Dimension findet keine Berücksichtigung. Die variablen Vergütungsanteile orientieren sich infolgedessen an der langfristigen Wertschöpfung unserer Sparkasse. Die Führungskräfte verteilen individuell den zur Verfügung stehenden variablen Anteil an besonders leistungsstarke und motivierte Mitarbeitende. Dabei werden fachbezogene, aufgabenbezogene und persönlichkeitsbezogene Kriterien sowie der Erreichungsgrad von individuell vereinbarten Zielen berücksichtigt. Die Vergütungspolitik der obersten Führungsebene und die Integration von Nachhaltigkeitszielen in diese wird im Leistungsindikator GRI SRS-102-35 „Vergütungspolitik“ näher erläutert.  

Gemäß den Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung (IVV) wird jährlich ein Angemessenheitsbericht über die Vergütungsstruktur erstellt und damit den Anforderungen Rechnung getragen. Der Verwaltungsrat wird jährlich über diesen Bericht informiert.