8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Kreissparkasse Heilbronn hat die Rahmenbedingungen für eine individuelle, leistungsorientierte Vergütung ihrer Beschäftigten geschaffen. Diese ist an den Erfolg der Kreissparkasse gekoppelt, der sich durch eine Kombination von verschiedenen Erfolgsfaktoren definiert. Bei Mitarbeitern mit variablen Vergütungssystemen sind neben quantitativen Zielen stets auch qualitative Ziele ein maßgeblicher Bestandteil. Somit werden Nachhaltigkeitsziele in diese Anreizsysteme als Qualitätsziel mittelbar implementiert. Eine besondere Integration des Nachhaltigkeitsthemas ist bei der Bemessung der leistungsorientierten Vergütung bislang nicht gegeben. Im Zuge der Anforderung aus Art. 5 Abs. 2 Transparenz-VO wird künftig jährlich geprüft, ob die Vergütungspolitik auch tatsächlich mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang steht. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im Rahmen der bereits jetzt notwendigen jährlichen Prüfung der Vergütungssysteme durch den Personalbereich. Die Evaluation der diesbezüglichen Maßgaben bei der Vergütung der Vorstandsmitglieder ist durch das Kontrollorgan (Verwaltungsrat) gewährleistet. Der Verwaltungsrat ist im Zuge der Umsetzung der Institutsvergütungsverordnung jährlich über die Vergütungssysteme der Kreissparkasse Heilbronn zu informieren. Der diesbezügliche Bericht wird um das Kriterium der Nachhaltigkeit der Vergütungssysteme ergänzt. Eine Beurteilung der Leistung des Verwaltungsrates findet nicht statt.