8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Das Grundgehalt unserer Führungskräfte und Mitarbeitenden ergibt sich aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. 
Eine Unternehmens - erfolgsabhängige Zusatzvergütung (Sparkassensonderzahlung gem. TVöD-S) beruht auf insgesamt drei Messgrößen. Eine davon ist die Kundenzufriedenheit, die gemeinsam mit einem externen Anbieter ermittelt wird. Nachhaltigkeit ist somit ein entscheidender Teilaspekt. Es gibt keine Zusatzvergütung auf Grundlage des Verkaufs einzelner Produkte. So ist gewährleistet, unsere Kundinnen und Kunden in deren Interesse und unter Berücksichtigung ihrer Situation, ihren Zielen und Wünschen zu beraten. Gleichzeitig besteht für unsere Führungskräfte und Mitarbeitenden der Anreiz und die Aufgabe, zu einem dauerhaften Erfolg der Kreissparkasse Köln nachhaltig beizutragen. Bei der Evaluation von Teilen der Vorstandesvergütung findet Nachhaltigkeit zurzeit ebenfalls durch den Aspekt „Kundenzufriedenheit“ Berücksichtigung.
 

Von der BaFin wurde die Kreissparkasse Köln als potenziell systemgefährdendes Institut eingestuft. Sie gilt in Folge dessen als „bedeutendes Institut“ im Sinne der IVV. Unseren Offenlegungspflichten gemäß Paragraph 16 IVV in Verbindung mit Art. 450 CRR kommen wir jährlich umfänglich nach. Auf unserer Internetseite sind die geforderten Angaben im „Offenlegungsbericht nach Art. 450 CRR (Vergütungsbericht)“, auch nach Maßgaben der IVV und CRD IV als generelle Umsetzung von Basel III in europäisches Recht, umfänglich dokumentiert und somit öffentlich transparent gemacht.