Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Die integrierten Unternehmensziele, die auch die Nachhaltigkeitsaspekte umfassen, sind mit unterschiedlicher Gewichtung Bestandteil der Anreizsysteme für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen werden als Balanced Scorecard aus Finanz-, Markt-, Prozess-, oder Mitarbeiterperspektive definiert und in jährlichen Mitarbeitergesprächen mit den jeweiligen Vorgesetzten besprochen und Zielvereinbarungen schriftlich festgehalten. Die Bewertung der Zielerfüllung erfolgt ebenfalls im Rahmen von Mitarbeitergesprächen und dient als Grundlage für die Berechnung von Prämien. Zusätzlich erfolgt alle zwei Jahre eine schriftliche Pflichtbeurteilung. Diese Beurteilung der Personalentwicklung erfolgt als 360-Grad-Feedback und bezieht die Führungskräfte ein.
Beispielhaft für die Konkretisierung sind die in der Umwelterklärung 2018 ab Seite 46 beschriebenen Umweltmaßnahmen genannt, die über das Zielvereinbarungssystem, den Wirtschaftsplan und das gesetzlich geforderte Abwasserbeseitigungskonzept gesteuert werden:
- Einsparung Wasserressourcen
- Verbesserung Umweltleistungen der Klärwerke
- Gewinnung von Erkenntnissen zum Abbau von Spurenstoffen
Im Zielvereinbarungs- und Prämiensystem ist die nachhaltige Unternehmensausrichtung eines von vier prämienrelevanten Unternehmenszielen. Da Nachhaltigkeit ein originärer Auftrag des Unternehmens StEB Köln ist, werden jährlich Nachhaltigkeitsziele definiert, vom Kontrollorgan Verwaltungsrat autorisiert und bei Zielerreichung mit Prämien gefördert.