8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Vorstandsbezüge setzen sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Die variable Vergütung ist abhängig von der Erreichung von Zielen, die ökonomische, soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen. Die Vergütungen werden im Geschäftsbericht 2015 angegeben.

Der Personalausschuss, der sich aus drei Mitgliedern der Arbeitgeberseite des Aufsichtsrats zusammensetzt, überprüft die Erreichung der Ziele und bespricht sie mit dem Vorstandsvorsitzenden.

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