8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Alle Mitarbeiter, ob Arbeiter oder leitende Angestellte, werden auf das Erreichen ihrer Zielvereinbarungen und auch auf Hinblick des Beitrags zur Ressourcenreduzierung bewertet. Zielvereinbarungen werden in regelmäßigen Mitarbeitergesprächen festgelegt. Die Überprüfung der Ziele liegt bei der Geschäftsführung. Die Vergütung der höchsten Leitungsebene basiert auf einer jährlichen Bewertung. Eine Veröffentlichung der Vergütungen ist nicht vorgesehen. Als Anreiz für Mitarbeiter zur konsequenten Trennung und Sammlung von Span-Abfällen wie Aluminium um sie einem Recycling zuzuführen, fließen diese Einnahmen in eine Mitarbeiterkasse. Weitere Anreize zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele sowie deren Evaluation sind in Diskussion.