8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verfügen über ein Führungskräfte-Vergütungssystem, das die strukturierte Umsetzung des Nachhaltigkeitsanspruchs im BVG-Management einschließt. Dieses geht von der strategischen Zielfixierung nachhaltiger Mobilitätsdienstleistungen aus und stellt die Verknüpfung dieses Anspruches mittels jährlich präzisierter Indikatoren sicher. Über diese integrierte Steuerung ist der Nachhaltigkeitsanspruch unmittelbar mit der leistungsorientierten Bezahlung der Führungskräfte des Unternehmens verknüpft.

Die Erfüllung dieser mit Indikatoren fixierten Zielstellungen wird regelmäßig vom Vorstand der BVG bzw. den Bereichsleitungen überwacht und ausgesteuert. Nachhaltigkeitsrelevante Zielstellungen, wie beispielsweise die Sicherung des geplanten Wirtschaftsergebnisses, die Verbesserung der unternehmerischen Klimabilanz oder auch die Erhöhung der Frauenquote im Unternehmen, sind Bestandteil dieses Anreiz- und Führungssystems und werden vom Vorstand auch gegenüber dessen Kontrollorgan (Aufsichtsrat) berichtet.

Im Berichtzeitraum wurde die Berichterstattung an den Aufsichtsrat der BVG u.a. hinsichtlich der Umwelt- und Klimaschutzleistungen des Unternehmens verstärkt. Hierzu wurde dem Aufsichtsrat beispielsweise Mitte 2022 in deutlich erweitertem Umfang zur Klimabilanz der BVG und hierauf ausgerichteter Aktivitäten der fortgesetzten Emissionsreduzierung berichtet.