Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Nachhaltigkeitsaspekte sind Teil der Unternehmenswerte, die in den Führungsleitlinien enthalten sind. In regelmäßigen Mitarbeitergesprächen werden v.a. CR-Aspekte wie Datenschutz und Compliance angesprochen. Sofern konkrete CR-Aktivitäten eine wesentliche Rolle spielen, werden diese in die Zielvereinbarung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgenommen. Gleiches gilt für die Evaluation des Vorstandes durch den Aufsichtsrat. Überwacht und kontrolliert wird der Vorstand durch den Aufsichtsrat der SCHUFA Holding AG.
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