Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Die Vergütungspolitik der Volksbank Mittelhessen basiert auf dem geltenden Vergütungstarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der genossenschaftlichen Zentralbanken. Weder im Bereich der Geschäftsleitung noch im Bereich der außertariflichen Mitarbeiter bestehen hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungssystemen. Fixe und variable Vergütungen des Vorstandes und der Mitarbeiter stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Dadurch entstehen keine negativen Anreize unverhältnismäßig hohe Risikopositionen einzugehen.
Unsere Vergütungsregelungen sind konform mit unseren strategischen Zielsetzungen. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsleitung eine angemessene Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und dass, soweit variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden, die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen stehen und insbesondere auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens ausgerichtet sind. Darüber hinaus gibt es in Bezug auf die Erreichung bestimmter Nachhaltigkeitsziele keine Anreizmodelle.
Der Aspekt der Nachhaltigkeit wird im künftigen Zielsystem OKR (Objectives and Key Results) unternehmensweit über die Reduktion des CO2-Fußabdrucks berücksichtigt. Zudem wird der Nachhaltigkeitsdialog als Aktivitätenziel im Firmenkundengeschäft eingeführt. Die Erreichung dieser und weiterer Nachhaltigkeitsziele werden künftig durch regelmäßige Statusberichte auf Geschäftsleitungsebene evaluiert, wobei eine direkte Verknüpfung mit finanziellen Anreizen auch für das kommende Jahr nicht geplant ist.
Aufgrund unseres risikoarmen Geschäftsmodells tragen nur wenige Mitarbeiter Risikoverantwortung. Im Bereich der Kontrolleinheiten setzen wir über das Vergütungssystem keine Anreize, die der Überwachungsfunktion dieser Einheiten zuwiderlaufen, indem in diesen Bereichen ganz überwiegend fix vergütet wird. In erfolgreichen Geschäftsjahren gibt es, wie für alle Mitarbeiter, eine freiwillige Sonderzahlung, die am Gesamtbankergebnis festgemacht ist.
Der Anteil der fixen Vergütungsbestandteile beträgt 93,8 %, der der variablen Vergütung 6,2 % (inklusive betrieblicher Sonderzahlung). Die variable Vergütung in Form einer betrieblichen Sonderzahlung erhalten grundsätzlich alle Mitarbeiter.