8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Beim HTGF erfolgt die Eingruppierung in unterschiedliche Gehaltsstufen allein aufgrund der ausgeübten Funktion sowie Qualifikation und Verantwortung. Die Gehälter beinhalten leistungsorientierte Komponenten. Die Leistungskomponente enthält nicht nur quantitative Ziele, sondern es werden auch qualitative Ziele in Übereinstimmung mit den Unternehmenszielen individuell vereinbart. Es ist nicht geplant, Nachhaltigkeitsziele für Mitarbeiter außerhalb der Geschäftsführung zu integrieren.

Auch die Geschäftsführung erhält eine leistungsabhängige Gehaltskomponente. Durch die Leistungskomponente wird ein Anreiz zum nachhaltigen Unternehmenserfolg sowie zur langfristigen Mitarbeiterbindung gegeben. Diese Zielerreichung wird durch die Gesellschaft gemessen und durch den Beirat als Aufsichtsorgan überwacht.