Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Mitglieder des Vorstandes erhalten Zielvorgaben durch den Aufsichtsrat. Die Bewertung dieser Zielerreichung obliegt dem Aufsichtsrat. Damit ist der Aufsichtsrat dafür verantwortlich, ob Nachhaltigkeitsziele vereinbart werden.
Darüber hinaus werden in jährlichen Mitarbeitergesprächen für jeden Mitarbeiter Zielvereinbarungen getroffen. Die jährliche Bewertung der Zielvereinbarungen wird im nachfolgenden Jahr im Mitarbeitergespräch gemeinsam zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem abgestimmt. Bei Differenzen wurde, um eine Einigung zu erzielen, ein eigener Prozess definiert.