8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Vergütung der Belegschaft ist tarifvertraglich transparent geregelt. Die Beschäftigten der oberen Tarifgruppen, nicht leitende außertarifliche und leitende Angestellte sowie die Geschäftsführung der Vivawest GmbH erhalten eine leistungsorientierte Vergütung. Sie ist an das Erreichen quantitativer Unternehmensziele und persönlicher, überwiegend qualitativ geprägter Ziele geknüpft.

Zu den quantitativen Unternehmenszielen zählen die Finanzkennzahlen EBITDA und FFO. Die weiteren, überwiegend qualitativ geprägten Ziele werden individuell bezogen auf den jeweiligen Verantwortungsbereich und die persönliche Entwicklung unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie sowie der operativen Teilziele der verschiedenen (Fach-)Bereiche festgelegt. Die Verankerung quantitativer Nachhaltigkeitsziele erfolgt derzeit nicht explizit, weil sich die Nachhaltigkeitsziele in den Unternehmenszielen widerspiegeln und somit systemimmanent in den Zielvereinbarungen berücksichtigt werden. Die jährliche Bewertung des Zielerreichungsgrades obliegt jeweils der nächsthöheren Führungskraft. Die Bewertung des Zielerreichungsgrades der Geschäftsführung der Vivawest GmbH obliegt dem Aufsichtsrat. Darüber hinaus besteht für die erste Führungsebene im Konzern sowie für die Geschäftsführung der Konzernobergesellschaft ein Long-Term-Incentive-Programm (LTI) zur Bindung und Motivation der oberen Führungskräfte durch Schaffung langfristig orientierter Leistungsanreize.

In Zeiten der Energiekrise gehört es für VIVAWEST ebenfalls zum Verständnis von sozialer Verantwortung, die Beschäftigten bei der Bewältigung der zusätzlichen Belastungen durch die Inflation und die weltweit gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreise zu unterstützen. Im Rahmen der Tarifabschlüsse im Jahr 2022 wurden insbesondere die unteren Tarifgruppen gestärkt. Den Beschäftigten im Segment Immobiliendienstleistungen wurde eine Inflationsausgleichsprämie im Sinne des vom Bund auf den Weg gebrachten dritten Entlastungspakets gewährt.

Neben der gesetzlichen Rente haben die Beschäftigten den Anspruch einer betrieblichen Altersversorgung, mit welcher ein Beitrag für die Zukunftssicherung der Beschäftigten geleistet wird. VIVAWEST gewährt unmittelbare betriebliche Versorgungsleistungen nach Maßgabe der beitragsorientierten Versorgungsregelung des Bochumer Verbandes für arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusagen. Darüber hinaus können Beschäftigte im Wege einer Entgeltumwandlung eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen.

Mögliche Zahlungen von Abfindungen werden individuell ausgehandelt und unterliegen somit keinen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 37 f.).